10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Seit Bekanntwerden des massenhaften, anlasslosen Ausspähens von privaten Daten durch die NSA werden die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet in Deutschland heftig diskutiert.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 65 Jahren verabschiedet wurde, ist dabei auch heute noch ein wichtiger Bezugspunkt. Sie enthält bereits das Recht auf Privatleben und das Kommunikationsgeheimnis. Diese Rechte sind und bleiben die zentralen Maßstäbe für die menschenrechtliche Bewertung des Abhörens von Telefonaten und des Abgreifens von Daten durch Geheimdienste.
Die Menschenrechte sind unumstößlich
Diese Menschenrechte sind zudem im Zivilpakt der Vereinten Nationen verbindlich festgeschrieben. Jede neue Kodifizierung des Rechts auf Privatheit im digitalen Zeitalter darf das Schutzniveau des Zivilpakts nicht unterlaufen. Die kürzlich von Deutschland und Brasilien in die UN-Generalversammlung eingebrachte Resolution zum Schutz der Privatheit, deren endgültige Annahme dieser Tage erfolgen wird, spricht hier klare Worte. Sie fordert alle Staaten auf, das Recht auf Privatheit zu achten und zu schützen.
Sie sollen Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte zu beenden beziehungsweise zu verhindern. Sie müssen sicherstellen, dass die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Behördenpraxis mit ihren Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen.
Diese Überprüfung steht in Deutschland aus. Der Bundestag sollte sie schnell in Gang setzen. Denn es muss geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Nachrichtendienste von Partnerstaaten auf Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen, ob deutsche Behörden daran mitwirken und wie ein effektiver Datenschutz gewährleistet werden kann. Hierzu sollte der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen einsetzen.“
Vor 65 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.
Das Interview mit Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zum Internationalen Tag der Menschenrechte finden Sie hier.