20.März:Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt

Junge Entdecker reisen heute etwas sicherer durch Haus und Heim. Die Zahl der durch Vergiftungen bedingten Krankenhausaufenthalte bei Kindern unter fünf Jahren lag 2012 in Niedersachsen bei 345 Fällen.
Im Jahr zuvor waren noch 450 Kinder betroffen – rund ein Viertel mehr. Das teilt die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit. 2002 mussten in Niedersachsen sogar noch 705 Kinder wegen einer Vergiftung im Krankenhaus behandelt werden.
Ab einem Alter von zehn Monaten beginnt für Kinder die Phase der Umgebungserkundung. Dabei wird nicht nur alles angefasst, sondern auch in den Mund genommen. Bunte Flaschen wie die von Reinigungsmitteln und Seifen wirken dabei natürlich besonders anziehend. Insbesondere scharfe Reiniger können Magen und Speiseröhre irreparabel schädigen.
Neben Reinigern sind Medikamente und Pflanzen die häufigste Ursache von Vergiftungen bei Kindern
Die TK rät alle potenziell gefährlichen Substanzen im Haushalt und Garten außer Reichweite der Kinder zu lagern – dabei sollte man die Kletterkünste der Kleinen keinesfalls unterschätzen – am besten in einem abgeschlossenen Schrank. Ein Tabu sind Chemikalien in gewöhnlichen Trinkflaschen. Auf stark ätzende Reiniger sollten Eltern möglichst ganz verzichten.
Auf dem Balkon oder im Garten sollten keine giftigen Pflanzen stehen
Allerdings können auch bei aller Vorsicht Giftunfälle nie vollkommen ausgeschlossen werden. Wenn das Kind von einem üblen Geschmack berichtet oder eine leere Packung vorzeigt, sollten bei den Eltern bereits die Alarmglocken klingeln, so die TK.
Bei weiteren Anzeichen einer Vergiftung, wie einer plötzlichen Verhaltensänderung (Müdigkeit, Erregung, Zittern, Unsicherheit beim Gehen) oder krampfartigen Bauchschmerzen und Schwindelgefühl gilt: Ruhe bewahren und Notarzt bzw. den Giftnotruf alarmieren.
Für Niedersachsen ist das Giftinformationszentrum-Nord (GIZ) in Göttingen zuständig. Die 24-Stunden Notrufnummer lautet 0551 – 19240.
Der Giftnotruf muss über folgende Fragen Bescheid wissen:
Was wurde eingenommen? (Medikament, Pflanze, Reinigungsmittel)
Wie wurde es eingenommen? (geschluckt, Hautkontakt, eingeatmet)
Wie alt ist das Kind und wieviel wiegt es?
Wieviel wurde eingenommen?
Wann ist es passiert?
Wie geht es dem Patienten jetzt? (Müdigkeit, Erbrechen, Unruhe etc.)
Was wurde bereits unternommen?
Wer ruft an? (Name, Telefon- bzw. Handynummer)