Droht “Amazon” Ärger durch das Bundeskartellamt?
Aktuell prüft das Bundeskatellamt die von Amazon geänderten “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” für Händler. In diesen geänderten AGBs verbietet Amazon seit dem 31.März diese Jahres, daß Händler auf Amazon die eigenen Produkte teurer anbieten als auf anderen Plattformen.
So mancher Händler hatte in der Vergangenheit die von Amazon verlangte Gebühr auf den Verkaufspreis draufgerechnet, und das gleiche Produkt im eigenen Shop oder etwa bei Ebay günstiger angeboten.
Wird diese Regelung nicht eingehalten, droht nach der Übergangsfrist bis Anfang Mai 2010 ein Ausschluss von Amazon.
Viele kleine Händler sind auf die erfolgreiche Plattform von Amazon angewiesen und beugen sich der neuen Regeln. Der Jurist “Johannes Richard” nennt das Kind beim Namen und bezeichnen dies als “kartellrechtswidrig“. Amazon nutze eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus und verstoße sogar gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
Die Handelsplattform Amazon will mit den geänderten AGB garantieren, das die Kunden immer zu einem attraktiven Preis kaufen können.