Rückruf zu einer 0900ter Nummer nur zur Ermittlung eines Gewinns ist rechtswidrig
Die Kanzlei Dr. Bahr teilt mit: Wird der Verbraucher mit dem Versprechen eines angeblichen Gewinns zum Anruf einer kostenpflichtigen 0900-Rufnummer animiert, so liegt hierin eine wettbewerbswidrige Handlung (OLG Dresden, Urt. v. 30.06.2009 – Az.: 14 U 178/09)vor.
Die Beklagte verschickte an Verbraucher Schreiben, in denen die Chance auf einen Gewinn angekündigt wurde. Dazu müsse der angeschriebene Konsument nur eine 0900-Rufnummer wählen, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Richter des OLG Dresden stuften das Handeln der Beklagten als rechtswidrig ein…
Quelle: Dr. Bahr