Sind Drohungen mit einem Schufaeintrag bei Abofallenopfern gerechtfertigt?
Eine ganz aufgelöste Leserin schrieb uns folgende Email.
Hallo liebes Team von Konsumer. Ich bin bei einem Fabrikverkauf im Internet reingefallen, habe alle Ratschläge befolgt, die so im Internet gegeben werden und weigerte mich zu zahlen. Nun erreicht mich ein neuerliches Schreiben, worin mir mit einem Schufa Eintrag und den Konsequenzen eines solchen gedroht wird. Was soll ich tun? könnt ihr mir helfen?
Zuerst einmal dürfen wir selber keine Rechtsberatung machen, das dürfen nur die Verbraucherzentralen oder Anwälte. Wir haben deshalb ihre Frage unserem Anwalt gestellt, der dazu folgend Stellung nimmt:
Neben dem Amtsgericht Halle, hatte auch das Amtsgericht aus Leipzig entschieden, dass Schufaeintragsandrohungen bei bestrittenen Forderungen unzulässig sind.
Solche Methoden einen Zahlungsdruck zu erzeugen ist vielfach Methode geworden. Nicht nur Abofallenbetreiber aus dem Internet, auch Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Vermieter und andere Rechteinhaber setzen zunehmend auf dieses Druckmittel. Ein Schufaeintrag kann ihnen extreme Schwierigkeiten in Ihrem täglichen Leben bereiten !
Ein Kredit kann platzen oder teurer werden, sie bekommen auf einmal keinen Handyvertrag mehr.
Die Tatsache allein, dass ein Abofallenopfer der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte widerspricht, macht unserer Meinung nach den Schufaeintrag unzulässig.
Widersprechen sie schriftlich der Forderung. Verweigern sie die Weitergabe ihrer persönlichen Daten. Untersagen sie einen Schufaeintrag unter Hinweis auf Schadensersatz und Unterlassungsansprüche.
Fragen sie bei der Schufa nach, ob dennoch ein Eintrag erfolgt ist. In diesem Fall sofort handeln, eine einstweilige Verfügung beantragen.
Prüfen Sie, ob die Rechtschutzversicherung, sofern vorhanden, die Kosten dafür übernimmt.
Vielen Dank für diese Erklärung über die geltende Rechtslage, Herr Rechtsanwalt P. Knöppel von anwaltsofort.