Gibt es eine Möglichkeit der Sammelklage gegen Abzocker ?

Ganz egal, auf welche Abofallenseiten der Nutzlosbranche sie reingefallen sind: Entgegen der irrigen, landläufigen Meinung gibt es in der deutschen, schweizerischen und österreichischen Rechtsprechung keine sogenannte “Sammelklage“. So etwas gibt es nur in den USA, dort als sog. “class-action-suit” bekannt.
Weil aber derartige Urteile wegen der hohen Publikumswirksamkeit besonders gern auch in deutschen Medien zitiert werden, entsteht die irrige Meinung, eine Sammelklage sei auch nach deutschem Recht möglich.
Aber: Mit einem kleinen Umweg sind auch in Deutschland „Sammelklagen“ oder besser gesagt (Verbandsklagen) vermeiden wir hier das Wort „Sammelklage„, weil es die ja im deutschen Rechtsystem nicht gibt) möglich.
Merke: Verbands oder Vereinsklagen sind keine (us-amerikanischen) Sammelklagen, wie sie diese aus diversen amerikanischen Gerichtsserien oder Filmen kennen.
Als Verbandsklage bezeichnet die Klage eine juristischen Person zur „Geltendmachung von Rechten der Verbandsangehörigen“, nicht nur des Verbandes selbst. Sie betrifft vor allem die Geltendmachung und Durchsetzung von Interessen, deren Wahrnehmung der Verband sich selbst zur Aufgabe gestellt hat.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Durch Gründung eines Vereins (z. B. Verein der XY – Geschädigten) kann eine juristische Person kreiert werden, die dann vor Gericht als Klägerin auftritt.
Da das ganze aber natürlich nicht ohne Rechtsanwalt geht, dürfte selbstverständlich sein. Die Kosten die ihnen durch die Mandatsvergabe an einen Anwalt und die Prozessführung entstehen, minimieren sich aber durch die große Zahl der Geschädigten.