Ab Juli 2010: Das Pfändungsschutzkonto
Der Gesetzgeber hat ein Herz für Schuldner: Ab Juli 2010 können sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten oder ein bestehendes Girokonto in ein solches “P-Konto” umwandeln lassen. Das soll sicherstellen, dass das finanzielle Leben des Schuldners nicht vollends aus der Bahn gerät, etwa weil er seine Miete nicht mehr überweisen kann.
Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde dann eine Pfändung, ist auf dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Betrag von 985,15 Euro geschützt. Der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten.
Ausserdem: Belegt der Schuldner seiner Bank Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich der Schutzbetrag. Muss er einem Menschen Unterhalt zahlen, kann das den Betrag auf 1 355,91 Euro steigern, unterstützt er zwei Menschen, darf er 1 562,47 Euro sichern.
Zusätzlich kann der Kontoinhaber mit dem Bescheid von der Familiengeldkasse das Kindergeld schützen. Weist er den Bezug von Sozialleistungen nach, steigt der Schutzbetrag ebenfalls. Mehr Informationen darüber finden sie bei dem Forum Schuldnerberatung
Quelle test.de