Ferienzeit- Reisezeit: Europaweite Aufklärungskampagne
Dank einer europaweiten Aufklärungskampagne, die heute von der Europäischen Kommission in 23 Sprachen gestartet wurde, werden sich Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte informieren können.
Obwohl die Kommission in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsvorschriften eingeführt hat, damit alle Bahn- und Flugreisenden überall in der Europäischen Union eine gleich gute Behandlung erfahren, wissen noch immer nicht alle Fahr- und Fluggäste, welche Rechte ihnen zustehen.
Um das zu ändern, werden in den Flughäfen und Bahnhöfen aller EU-Mitgliedstaaten ab heute Poster angebracht, um die Reisenden noch rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit auf ihre Rechte hinzuweisen.
Außerdem werden sich die Reisenden mit Hilfe kostenloser Infoblätter und auf einer eigens dafür eingerichteten Website in allen Amtssprachen der Europäischen Union leicht informieren können.
Vizepräsident und EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte hierzu:
„Millionen Europäer bereiten sich nun auf ihre wohlverdienten Sommerferien vor. Wir möchten, dass sie möglichst einfach verreisen können und dabei stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können. Hierüber kann man gar nicht genug informieren. Wir hoffen, dass wir mit den auffallenden Postern auf allen EU-Flughäfen sowie mit den Infoblättern und Online-Informationen in allen EU-Sprachen Millionen Reisende erreichen werden, die in diesem Sommer und in den Monaten danach unterwegs sind.“
Als Teil der Aufklärungskampagne, die unter dem Motto
„Ihre Rechte als Reisende immer dabei“
steht, wurde unter https://ec.europa.eu/passenger-rights eine neue Website eingerichtet. Hier können sich die Bürger leicht Klarheit darüber verschaffen, welche Rechte ihnen bei jedem Verkehrsmittel zustehen. Außerdem wird überall in Zügen, Bahnhöfen und Flughäfen mit Infoblättern und Postern geworben geben. All diese Informationen werden in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen, so dass sich jedermann in seiner eigenen Landessprache informieren kann.
Die Fahrgast- bzw. Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht, also wenn z. B. der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Außerdem garantieren diese Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Die Kommission bemüht sich derzeit um eine Ausweitung der Fahrgastrechte auf andere Verkehrsmittel und hat bereits entsprechende Vorschläge für den See- und Binnenschiffsverkehr und den Busverkehr unterbreitet. Je nach Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Europäischen Parlament und im Rat könnten diese Vorschläge noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Sobald dies geschehen ist, werden die Reisenden natürlich informiert, denn die Kampagne wird über zwei Jahre laufen.
Flug- und Bahnreisende genießen Schutz – auch unter außergewöhnlichen Umständen wie dem Vulkanausbruch in Island vom April 2010. Auch wenn dieses Ereignis Reisenden in ganz Europa Schwierigkeiten bescherte, beeinträchtigte es nicht ihre Fahrgastrechte. Fluggäste hatten das Recht
– auf Informationen von den Fluggesellschaften (z. B. über ihre Rechte, über die Entwicklung der Lage, die Streichung von Flügen und die Dauer von Verspätungen),
– auf Betreuung (je nach Situation: Erfrischungen, Mahlzeiten oder Unterbringung),
– auf die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort.
Allerdings haben die Fluggäste unter außergewöhnlichen Umständen wie diesen keinen Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Entschädigung, die ihnen im Falle von Verspätungen oder Annullierungen, die der Fluggesellschaft anzulasten sind, zusteht.
Die Kommission hat Fluggäste im April sehr schnell auf ihre Rechte hingewiesen und wird dies auch in Zukunft tun, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten.
Fluggäste sollten sich stets zuerst an ihre Fluggesellschaft wenden und bei Problemen die für die Durchsetzung von Fluggastrechten zuständigen nationalen Stellen kontaktieren. Eine aktuelle Liste dieser nationalen Stellen ist abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/national_enforcement_bodies.pdf
Videos zur Thematik sehen sie hier
Muss die Fluggesellschaft mir bei Annullierung meines Flugs die Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung bieten?
Ja. Die Entscheidung treffen Sie als Verbraucher.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie, wenn Sie sich für die Erstattung (d. h. die Auszahlung des Ticketpreises) entscheiden, ab diesem Moment keine weiteren Rechte mehr haben. Die Fluggesellschaft braucht Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Erfrischungen oder einer Unterkunft zu versorgen.
Wenn ich mich für die Erstattung entscheide, erhalte ich dann den vollständigen Preis meines Flugscheins – einschließlich Steuern und aller Gebühren – zurück?
Ja, Sie sollten den Betrag zurückerhalten, den Sie tatsächlich für den Flugschein gezahlt haben.
Wenn Sie sich für die anderweitige Beförderung entscheiden
Die Fluggesellschaft kann Sie von anderen Verkehrsträgern (z. B. Zug oder andere Luftfahrtunternehmen) befördern lassen. Während der Wartezeit hat die Fluggesellschaft eine Betreuungspflicht zu erfüllen und muss Ihnen je nach Dauer der Verzögerung Erfrischungen, erforderlichenfalls auch eine Übernachtungsmöglichkeit für eine oder mehrere Nächte bereitstellen und Sie zum Ort der Unterbringung befördern.
Wo beantrage ich die Erstattung?
Anträge sind bei der Fluggesellschaft einzureichen, bei der Sie den Flug gebucht haben.
Was tun, wenn mir mitgeteilt wird, dass ich unter diesen „außergewöhnlichen Umständen“ keine Rechte habe?
Nach dem EU-Recht gelten Ihre EU-Fluggastrechte auch unter außergewöhnlichen Umständen. Einzige Ausnahme ist die zusätzliche finanzielle Entschädigung (ergänzende Zahlung zur Entschädigung entstandener Unannehmlichkeiten).
Was tun, wenn Fluggesellschaften dies nicht akzeptieren oder mir die Wahrnehmung meiner Rechte versagen?
Legen Sie Beschwerde ein. Wenn Sie Probleme haben, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen, müssen Sie Beschwerde einlegen – zunächst beim Luftfahrtunternehmen und, falls Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, bei der zuständigen einzelstaatlichen Behörde. Diese ist am besten platziert, um Ihnen zu helfen, und ist gemäß dem EU-Recht dazu verpflichtet, Rechtsvorschriften durchzusetzen.
Weitere Informationsquellen: https://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/national_enforcement_bodies.pdf
Wie schützt die EU-Pauschalreisenrichtlinie Verbraucher, die wegen Annullierung eines Flugs festsitzen?
Wurde der annullierte Flug als Teil einer Pauschalreise gekauft, haben Verbraucher umfassendere Rechte, u. a. auf Rückerstattung der gesamten Pauschalreise (einschließlich Flug- und Hotelkosten) und auf Unterstützung vor Ort, wenn sie festsitzen.
Weitere Informationsquellen:
https://ec.europa.eu/consumers/citizen/my_holidays/index_de.htm
Wo können Sie erforderlichenfalls weitere Informationen über Ihre EU-Rechte erhalten?
Reisenden, die in Schwierigkeiten geraten, wird empfohlen, sich zuerst mit ihren Fluggesellschaften oder Reisebüros in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Probleme haben, Informationen oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, können Sie sich in jedem Land an ein Europäisches Verbraucherzentrum, einen nationalen Verbraucherverband oder die für Durchsetzungsaufgaben zuständige Stelle wenden.
Ein von der Europäischen Kommission unterstütztes Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) gibt es in jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island und Norwegen. Die Zentren sind dafür da, Reisenden zu helfen, die von einer Krise betroffen sind und Schwierigkeiten haben, ihre Rechte (z. B. auf Kostenerstattung, anderweitige Beförderung zum Endziel oder Bereitstellung von Mahlzeiten und Unterbringung) geltend zu machen. Das EVZ-Netz arbeitet zusammen, um eine koordinierte Vorgehensweise zur Bewältigung der Krise zu gewährleisten. Die für die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben für die EVZ aller Länder und Links zu nationalen Websites finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm
Darüber hinaus gibt es auch das Europe Direct-Informationsnetz, für das in zahlreichen Flughäfen in ganz Europa auf Plakaten geworben wird und wo Sie unter der Nummer 00800-67891011 weitere Informationen einholen können.
Quelle: Martina Michalski, Bürger Europas e.V. Koordinator für Deutschland