Einmal geklickt und schon abkassiert
Das kann schneller passieren, als sie denken. Nach Schätzung der Verbraucherzentralen werden jeden Monat über 20.000 Internet-Nutzer von dubiosen Seitenbetreibern eingefangen. Sie wollen zum Beispiel ein Kochrezept ausprobieren, bei Outlets Shops Schnäppchen bestellen, oder einfach nur ein Anti-Virus-Programm für ihren Rechner herunterladen. Sie klicken auf “Download”, um das kostenlose Programm auf ihren Rechner herunterzuladen. Sie sollen sich dafür “registrieren”. Doch vorsicht: Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten haben sie aber ein Abo abgeschlossen.
Sogar Rechtsanwälte geben sich für Mahnschreiben dubioser Anbieter her. Sie drohen im Namen ihrer Auftraggeber bei Zahlungsverweigerung mit Zwangsvollstreckung, Einkommenspfändung und Schufa-Eintrag.
Eines sollten sie aber immer beachten. “Rechnungen, Mahnungen”, diese verschickt in der Regel eine Firma oder eine Person. Nie ein Gericht!
Ein Mahnbescheid aber, kommt stehts vom Gericht, und erst darauf müssen, oder sollten sie reagieren.
Im gerichtlichen Mahnbescheid das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen,(ich widerspreche dem Anspruch insgesamt) unterschreiben, und an das im Absender genannte Gericht zurück schicken.
Erst dann, prüft ein Gericht, ob die Forderungen auch gerechtfertigt sind.
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