Führerschein ab 2013 mit Verfallsdatum


Ab Januar 2013 wird jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt. Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Die Richtlinie gilt auch für alle verlorenen oder gestohlenen Führerscheine.
Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte die Angaben.
Gesundheitschecks alle 15 Jahre beim Austausch, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, solle es allerdings in Deutschland nicht geben. „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden“, so das Ministerium. Der Bundesrat müsse den Plänen noch zustimmen.
Quelle: auto-online.de