Verbraucherzentrale: Mehr Schutz für Stromkunden

Verbraucher sind bei vielen Stromverträgen künftig besser gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte zahlreiche bekannte Anbieter überprüft und unzulässige Vertragsklauseln abgemahnt.
Gegenstand der Aktion waren insgesamt 31 Stromverträge namhafter Anbieter, darunter die Vattenfall Europe GmbH, die Yello Strom GmbH, die RWE Vertriebs AG, Flexstrom AG sowie einige Ökostromanbieter und Stadtwerke. In allen Verträgen fanden sich unzulässige Klauseln.
Klauseln zwangen die Kunden dazu, eine Einzugsermächtigung für ihr Girokonto zu erteilen. Einige Unternehmen, unter anderem Vattenfall Europe GmbH, E.ON edis Vertriebs GmbH, Flexstrom AG und Nuon Deutschland GmbH, haben mittlerweile verbindlich erklärt, diese Klauseln nicht mehr zu verwenden.
Dokumenten-Download von der Verbraucherzentrale
Urteil Energy2day GmbH, LG München vom 01.07.2010
Urteil Städtische Werke Magdeburg, LG Magdeburg vom 18.08.2010
Urteil LG Landgericht München vom 01.07.2010, AZ 12 O 3478/10, rechtskräftig
Urteil Landgericht Magdeburg vom 18.08.2010, AZ 7 O 456/10, nicht rechtskräftig
Urteil Landgericht Stuttgart vom 27.04.2010, AZ 20 O 70/10, nicht rechtskräftig
Quelle: verbraucherzentrale