Das “aus” für die Lohnsteuerkarte
Ab dem 1. Januar 2012 wird die Lohnsteuerkarte aus Papier überflüssig. Übermittlung und Speicherung der Daten erfolgt dann nur noch elektronisch. Bis dahin bleibt die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 gültig.
Bereits Anfang 2011 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versandt. Die alte Karte von 2010 behält ihre Gültigkeit, muss aber, wenn nötig, aktualisiert werden.
Ab Januar 2012 soll nun der ganze Prozess ohne Papier auskommen.
So sind ab 2012 nicht mehr die Gemeinden, sondern die Finanzämter allein für Eintragungen und Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig.
Dazu zählen unter anderem Steuerklasse, Familienstand oder Religionszugehörigkeit.
Quelle: WISO