Urteil: Kein Vertrag bei Nutzlosseite drive2u.de
Kurz berichtet:
Wie die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Meier mitteilt, wurde die OPM Media GmbH des Frank Drescher vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010) in die Schranken gewiesen.
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts.
Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg vom Februar 2010.
Quelle: Kanzlei Thomas Meier