Wie ein Monopolist um sein Monopol fürchtet und deshalb ein Drei-Mann-Unternehmen verklagt

Die Deutsche Bahn AG kämpft um ihr Geschäft und hat Klage gegen 3 Jungunternehmer eingereicht.
Die Bahn bezichtigt das Drei-Mann-Unternehmen des unlauteren Wettbewerbs mit der Begründung, es handle sich um Linienverkehr und nicht um Charterangebote.
Das Kleinunternehmen „DeinBus.de“ ist wurde von drei ehemaligen Studenten gegründet, und Busreisen ab zehn Mitfahrern für bestimmte Strecken organisiert. Das kleine Unternehmen kratzt mit günstigen, per Internet organisierten Busreisen am Konzernmonopol.
Am vergangenen Freitag hat deshalb der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht begonnen. Die Bahn beruft sich dabei auf ein Gesetz von 1934. Als das Gesetz in Kraft trat, sollte es die Bahn vor privater Konkurrenz schützen.
Für die Bahn ein Aufreger:
„Der Verkehrsmarkt unterliegt Spielregeln, die für Groß und Klein gelten“,
heißt es in einer offiziellen Mitteilung der Deutschen Bahn zu dem Prozess.
Hinter der „sogenannten Mitfahrgelegenheit“ verberge sich in Wirklichkeit ein Linienverkehr, und für dessen Betrieb sei eine Konzession bei der entsprechenden Behörde einzuholen. Ein als kleines studentisches Start-Up auftretendes Unternehmen muss sich daran genauso halten wie Großkonzerne. Man wolle nicht das Unternehmen schützen, sondern das System Schiene, auf dem auch andere Wettbewerber unterwegs seien.
Auf Facebook finden sich inzwischen über 7.000 Unterstützer welche das Trio mit Ratschlägen und aufmunternden Tipps unterstützen.
Quelle: ZDF
Die nächste Verhandlung ist am 21.01.2011 am Landgericht Frankfurt am Main (Raum 123 Geb. A, Justizgebäude Gerichtsstr. 2). Die Verhandlung ist öffentlich.