Telefonwerbung
Wie man lästige Anrufer stoppt
300 Millionen Mal wurden Verbraucher im Jahr 2008 von Firmen telefonisch belästigt. Obwohl diese Anrufe illegal sind, wenn der Verbraucher sie nicht ausdrücklich erlaubt hat, verdienen die Firmen mit ihnen so viel Geld, dass ein paar Vertragsstrafen kaum der Rede wert sind.
Im Sommer tritt nun ein Gesetz in Kraft, das Kunden besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen soll und Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorsieht. Außerdem können Kunden, die sich bei einem Anruf einen Vertrag haben aufdrängen lassen, diesen einen Monat lang widerrufen.
Sollten sie telefonisch belästigt werden gilt:
Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers oder der Firma sowie den Grund des Anrufs notieren.
Dann schicken sie das Ganze zusammen mit einer Erklärung, dass sie dem Anrufer vorher keine Einwilligung gegeben haben, an eine Verbraucherzentrale, die eine Unterlassungserklärung erwirkt oder eine Klage anstrengt.
Wird die Rufnummer unterdrückt, sollte man sich an die Bundesnetzagentur wenden Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de Sie versucht dann, den Anrufer zu ermitteln.
Wird die Firma erwischt, droht ein Extrabussgeld von bis zu 10.000 Euro. In einigen Fällen hat die Fülle von Anzeigen Firmen bereits auf den Pfad der Tugend zurück gebracht.
Generell gilt:
Nie die Zustimmung zur Nutzung der Telefonnummer zu Werbezwecken geben. Das Einverständnis kann jederzeit, auch telefonisch, widerrufen werden. In Verträgen sollten die Klauseln, dass man mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist, immer gestrichen werden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass es Hunderte Partnerunternehmen geben kann, die ebenfalls anrufen können. Anrufern sollte außerdem niemals die Kontonummer genannt werden, auch dann nicht, wenn angeblich ein Gewinn auf das Konto transferiert werden soll.