Gesetzliche Änderungen im Jahr 2011
So langsam sollten es wir gewohnt sein: Wie fast in jedem neuen Jahr gibt es wichtige gesetzliche Neuregelungen, die sich auf ihre Haushaltskasse auswirken können.
Für 2011 gibt es erstmals keine neue Steuerkarte mehr, die alte gilt zunächst weiter. Änderungen werden künftig vom Finanzamt am Wohnsitz und nicht mehr von der Gemeinde eingetragen. Von 2012 an werden die Steuerinformationen nur noch elektronisch ausgetauscht.
2011 werden automatisch 44 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei gestellt, etwas mehr als zuvor.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 920 auf 1000 Euro.
Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen Arbeitnehmer und Freiberufler wieder bis zu 1250 Euro für die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers geltend machen, zusätzlich zum dienstlich benutzten Material und den Möbeln.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung sind jetzt wie bei Übungsleitern in Sportvereinen in Höhe von bis zu 2100 Euro im Jahr steuerfrei.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen mit Euro-5 und Euro-6-Norm entfällt. Nach 2010 zugelassene Diesel bekommen für drei Jahre 150 Euro Steuerbefreiung pro Jahr.
Quelle Bild