Telefon-Abzocke durch “Tel 64”
Viele Österreicher werden derzeit durch schriftliche Forderungen der Firma “Tel 64” verunsichert. Konsumenten werden Rechnungen in der Höhe von 79 Euro zugeschickt, weil sie angeblich eine Serviceleistung bei einem Erotikanbieter abgeschlossen haben. Diese Masche errinnert uns stark an die Firma TRC Telemedia oder Chech Media Factoring, vor der auch Verbraucherzentralen in Deutschland warnen.
Einige Betroffene versichern, die in der Forderung angeführte Nummer gar nie angerufen zu haben, andere haben zwar angerufen, geben jedoch an, kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben.
Wird die Rechnung nicht beglichen, flattern oft Mahnungen und Inkassoschreiben ins Haus. Die Forderungen erhöhen sich dann auf mehrere hundert Euro. Die AK-Expertin dazu:
Wir raten allen Betroffenen, nicht voreilig einzuzahlen. Zwar sind am Telefon abgeschlossene Verträge grundsätzlich bindend, aber ein rechtswirksames Zustandekommen muss das Unternehmen im Streitfall beweisen. Der Anbieter muss auch über die konkrete Leistung, den Preis, die Laufzeit und die Geschäftsbedingungen informieren. Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nicht zahlen. Das Unternehmen sollte jedoch schriftlich darauf hingewiesen werden.
Die AK hat für diesen Fall einen Musterbrief, der bereits an die Firma “Tel 64” adressiert ist, auf ihrer Homepage zum Download bereit gestellt.
Quelle: kleineZeitung