Die Masche mit dem Gutschein
Die Verbraucherzentrale Saarland warnt. Per Telefonanruf wird ein Gutschein für Kosmetik im Wert von 100 Euro versprochen. Im Verlauf des Gespräches werden persönliche Daten, wie Geburtsdatum und Anschrift, abgefragt. Oftmals ist den Verbrauchern überhaupt nicht bewusst, dass dabei ein Vertrag mit einem Gewinneintragungsdienst geschlossen worden sein soll.
“Die Überraschung kommt in diesem Fall mit der Telefonrechung”
so Silke Schröder, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Saarland.
“Schaut man sich das Anschreiben mit dem zugesandten Gutschein über Kosmetik genauer an, so erweckt dies den Eindruck eines Firmengeflechtes, das Anschreiben stammt von einer “o.t.o. Ltd.” aus London, geht man nun auf die dort genannte Internetseite des Gewinneinspieltragungsdienstes “www.windienst.net“, zeichnet sich für diesen eine “Telefon Service Inc.” in den USA verantwortlich.
Der Kosmetikgutschein selbst ist von einem Jouèl-Kundenservice. Die Internetseite “www.jouel.de” führt zu der Adresse “Jouèl Cosmetics International Ltd.” in Birmingham sowie einer deutschen Postfachadresse mit Angabe einer Telefonnummer für den Kundenservice. Zudem wird eine Adresse eines deutschen Händlervertriebes angegeben.”
so Silke Schröder.
Auch der Gewinnspieleintragungsdienst “www.win-finder.com” ist der Verbraucherzentrale Saarland bekannt,
ebenfalls mit einem Kosmetikgutschein von Jouel, aber hier stammt das Anschreiben von einer “IFK AG” aus den USA und hinter “www.win-finder.com” steht die Firma “Marketing & Projekt Service Inc.” von den British Virgin Islands.
Verbrauchern, denen am Telefon lediglich der Kosmetikgutschein angeboten wurde und keinen Vertragsabschluss mit einem Gewinneintragungsdienst zugestimmt haben, sollten bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten.
Quelle: Saarbrücker Zeitung