Telekommunikationsanbieter 1&1 darf bei anfallenden Kosten, Leistungen nicht mit “kostenlos” bewerben!
Der Telekommunikationsanbieter 1&1 hatte im Rahmen der Vorstellung eines Tarifs auf seiner Website ein zusätzliches Sicherheitspaket beworben und dieses als kostenlos bezeichnet. Erst im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs wurde erläutert, dass die Zusatzdienstleistung zwar die ersten Monate kostenlos war, danach aber durchaus Kosten dafür anfallen.
Der Anbieter darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Werbung ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 HK O 85/09). Oberlandesgerichtes Koblenz, (Aktenzeichen 9 U 610/10).
Quelle: ZD-Net