Das P-Konto: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Banken wegen Gebühren ab
Wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband 33 Banken und Sparkassen abgemahnt.
Es sind Kontoführungsentgelte von bis zu 15 Euro monatlich, höhere Preise für einzelne Leistungen sowie eingeschränkte Kontoführungsfunktionen wie Online-Banking oder Daueraufträge die der (vzbv) kritisiert.
Die Geldinstitute lassen sich dafür bezahlen, dass sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Konto als P-Konto führen zu lassen. Dadurch ist sein Einkommen bis 985,15 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt. In der Praxis zahlt der Kunde für dieses Recht und muss auf wichtige Kontofunktionen verzichten.
Von der Bundesregierung fordert der vzbv eine gesetzliche Klarstellung.
Auch wenn die Verfahren des vzbv erfolgreich sein sollten, folgt daraus keine unmittelbare Pflicht für andere Geldinstitute, ihre Gebührenpraxis zu ändern. Der vzbv fordert von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger deshalb eine gesetzliche Klarstellung.
Das Gesetz muss unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher. Dies ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil Ende dieses Jahres der herkömmliche Pfändungsschutz ausläuft. Jeder von einer Pfändung betroffene Verbraucher benötigt dann ein P-Konto.
so Billen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband