Staatsanwaltschaft sichert Vermögenswerte bei Inkassounternehmen
Staatsanwaltschaften interressieren sich für Inkassounternehmen aus Ludwigshafen, Schwerte, Neu Isenburg, Landau, Osnabrück und Stuttgart.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten
Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“”), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:
Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:
Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.
Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.
Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Krefeld, 04.04.2011
2 Js 933/10
Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten
Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukte „WinnTeam77“, „Easywin“, „Ihr Bonusvorteil“, „Deutschlandtipp“, „Allianz-Tipp ABO“, „Ihr Premiumanteil“, „Giantwinner“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“, „Bonusrunde 100“, „DSM24“ und „Maxxikombi 100“), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), Soldos Inkasso, Bissendorf („Maxxikombi 100“), Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ für CSS Kontor GmbH sowie „Die Gewinnchance 24“ und „Jackpot77“), Focus GmbH, Ludwigshafen („Die Gewinnchance 24“, „Jackpot77“, „Garantie 500“ und „DSM24“), Volox Inkasso, Stadtilm („Die Gewinnchance 24“, „Maxi Win Plus“, „Tipalianz“, „Max Vorteilsgemeinschaft“, „Deutschland sucht den Supermillionär“ und „Hol dir den Preis“) und GMI GmbH, Osnabrück („Big 7 Corporation“) zur Zahlung aufgefordert wurden und auf diese Aufforderung Zahlungen geleistet haben, wie folgt unterrichtet:
Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 483.763,42 EUR gesichert worden:
Durch gerichtlichen Beschluss wurden die folgenden Konten der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Kreditinstitute nachstehende Guthabenforderungen bestehen:
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 184341 | 156.862,89 EUR |
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 65462475 | 37,86 EUR |
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3100854581 | 316,35 EUR |
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3101084741 | 0,97 EUR |
Sparkasse Solingen Kto-Nr. 1326107 | 20.360,01 EUR |
Deutsche Bank Kto-Nr. 123674400 | 2.709,26 EUR |
Durch gerichtlichen Beschluss wurden zudem die Konten der KT Vermögensmanagement UG bei der Postbank (Nr. 0998216434 und 0694303909) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Postbank Guthabenforderungen von insgesamt 199.115,01 EUR bestehen.
Des Weiteren wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG gegen die Firmen Volox Inkasso, GMI GmbH und Culpa Inkasso zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, die in Höhe von 3.000,00 EUR bzw. 12.177,37 EUR bzw. 323,66 EUR bestehen.
Ebenso wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der KT Vermögensmanagement UG gegen die Firma Focus GmbH zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeldn gepfändet, die in Höhe von 9.395,22 EUR bestehen.
Zuletzt ist zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, in Abteilung III des Grundbuches Traar, Amtsgericht Krefeld, Blatt 3155, Gemarkung Traar, Flur 65, Flurstück 318 eine Sicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 EUR eingetragen worden.
Die Maßnahmen erfolgten zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus den Straftaten Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Krefeld, 21.10.2011 Pelka, Staatsanwalt
Quelle: Bundesanzeiger