OLG Dresden klärt Rechtsstreit zwischen RTL und Online-Videorekorder Save.TV
Seit 6 Jahren Rechtsstreit zwischen RTL und Save.TV: Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um den Online-Videorekorder “save.tv” entschieden. Ein Gutachter stellte fest, dass die Aufnahmen aus technischer Sicht vom Nutzer und nicht von save.tv veranlasst werden.
Dementsprechend stellte das Gericht fest, dass keine rechtswidrige Vervielfältigung vorliegt, da die Nutzer von der Privatkopie privilegiert sind.
Alle rechtlichen Fragen sind damit jedoch nicht geklärt: Nach wie vor ist offen, ob save.tv die Senderechte (§ 20 UrhG) der Fernsehsender verletzt. Bezüglich dieser Rechte ist noch ein Verfahren zwischen save.tv und der VG Media offen.
Die Entscheidung des OLG Dresden ist noch nicht im Volltext verfügbar. Nach bisherigem Stand scheint das Urteil jedoch ein wichtiger Schritt für save.tv und alle anderen Anbieter von Online-Videorekordern zu sein.
Quelle: telemedicus