Staatsanwaltliche Ermittlungen können endlich aufgenommen werden
Hört es denn niemals auf, die anscheinend endlos Story um die Firma Euroweb?. Im August des letzten Jahres erliess das AG Hoyerswerda, hier namentlich Richterin Lettau, den Beschluss das Verfahren (Az 1 C 366/09) gemäß § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat bis zur Erledigung des Strafverfahrens auszusetzen.
Die Verfahrensakte sollte unter Beifügung der Akte aus dem gleichgelagerten Fall 1 C 279/09 der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Abmahnungen waren die Folge, da zwischenzeitlich ein Befangenheitsantrag gegen Richterin Lettau gestellt worden war und somit die Akten noch nicht der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden konnten.
Die Firma Euroweb Internet GmbH beliess es nach Ablehnung des Befangenheitsantrages durch das Amtsgericht Hoyerswerda nicht dabei und legte auch gegen diesen Bescheid Beschwerde ein, welche jetzt durch das Landgericht Bautzen entschieden wurde.
Das Landgericht Bautzen bestätigt nun den Aussetzungsbeschluss der Richterin Lettau vollumfänglich und hält den Vorwurf einer willkürlichen Verdächtigung für völlig haltlos. Und auch das Landgericht Bautzen äussert hier deutlich den Verdacht einer Straftat, der sich aus dem Beklagtenvortrag ergebe.
“Dem Aussetzungsbeschluss kann entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht entnommen werden, die Richterin habe “den Verdacht einer Straftat regelrecht zu Lasten der Klägerin konstruiert”. Der Verdacht einer Straftat – nämlich eines Betruges – ergibt sich ohne weiteres aus dem Beklagtenvortrag, da sich daraus der Vorwurf einer vorsätzlichen Täuschung über Tatsachen ergibt (freies Kündigungsrecht, obwohl im Vertragstext kein solches Kündigungsrecht aufgeführt ist; Vorteile gegenüber Normalverträgen der Klägerin, obwohl solche in nennenswertem Umfang gar nicht abgeschlossen werden; Erfordernis sofortiger Annahme, obwohl der Vertrag auch an einem anderen Tag abgeschlossen werden könnte).”
Quelle und ganzer Bericht: referenzkunden.
Sollte wegen irgendwelchen technischen Fehlern, der Beschluss des LG Bautzen bei Referenzkunden.net nicht mehr aufrufbar sein, hier als Dublikat hinterlegt