SKANDALURTEIL: Miet-Abzocke ist jetzt erlaubt!
Dieses Urteil ist ein Skandal.
Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, nimmt kein Blatt vor den Mund, so erschüttert ist er von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Aktenzeichen VIII ZR 205/08:
Hat ein Vermieter die Wohnung größer angegeben, als sie ist, so kann er später trotzdem auf Grundlage dieser falschen Zahl Mieterhöhungen geltend machen. Allerdings nur, wenn die Wohnung maximal zehn Prozent größer geschummelt wurde. Die Folge: Mieter zahlen für Wohnraum, den sie gar nicht haben.
Die Hamburgerin Bärbel D. hatte von ihrem Vermieter eine Mieterhöhung um 20 Prozent erhalten – von 360 auf 432 Euro im Monat. Der Erhöhung lag ein Quadratmeterpreis von 7,76 Euro und eine Wohnungsgröße von 55,75 Quadratmetern zu grunde. Der Mieterverein maß die Wohnung aus: Sie ist nur 51,03 Quadratmeter groß. Der Vermieter hatte sie also fast zehn Prozent größer angegeben, als sie war. Die Mieterin hatte also seit 20 Jahren für eine kleinere Wohnung bezahlt und muss in Zukunft sogar noch die Erhöhung auf Grundlage der Schummelzahlen hinnehmen.
“Damit zahlt Frau D. in Zukunft monatlich 36,63 Euro für eine nicht existierende Wohnfläche!”
quelle und zum ganzen Artikel von der Morgenpost