Abofallenopfer und Mahnbescheide
Nicht immer sind sie rechtens
In den letzen Tagen haben wir uns die Mühe gemacht und in Sachen Abofallen, Rechnungen, Mahnungen und den daraus resultierenden Mahnbescheiden- respective Gerichtsurteilen etwas genauer hinzusehen und wir stellten fest, dass sämtliche Nutzlosseitenbetreiber, egal ob sie Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH heissen, in einem Punkt fast immer Recht haben.
Der Verbraucher hat die wichtigsten juristischen Schritte einfach ignoriert und auf Mahnbescheide (die im gelben Umschlag vom Gericht kommen) nicht reagiert.
Ansonsten wäre die stattliche Latte von wirksamen Vollstreckungsbescheiden des Amtsgerichts Aschersleben und der Klägerin die Firma Webtains vermutlich nicht denkbar.
Netterweise weist die Firma Webtains auf der eigenen Webpräsenz sogar noch darauf hin das es teuer werden könnte:
Der Mahnbescheid wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Gericht zugestellt. Sollten Sie auch auf den Mahnbescheid hin keinen Widerspruch eingelegt haben, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid.
Seit es Abofallen im Internet gibt, weisen die Medien wie: Zeitungen, das Fernsehen, die Verbraucherzentralen oder Infoportale im Internet darauf hin, dass man spätestens beim offiziellen Mahnbescheid (der vom Gericht kommt) reagieren muss!
Das dies aber anscheinend von vielen Verbrauchern nicht verstanden wird, macht uns das Leben auch nicht leichter und unser Mitleid mit den “Reingefallenen” hält sich mittlerweile immer mehr in Grenzen.
Deshalb werden von uns ab sofort keine Kommentare oder Mails mit solchen Hilferufen mehr veröffentlicht.