Irreführende Werbung für Handy-Flat
Die Werbung für Internet-Flatrates der Mobilfunk-Anbieter ist nach vorläufiger Auffassung mehrerer Gerichte oft irreführend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen vier Anbieter (Vodafone, NetCologne, Telekom und 1&1) einstweilige Verfügungen erwirkt ( Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11).
Die Flatrate-Angebote werben mit “unbegrenztem” mobilen Surfen im Internet.
Tatsächlich werde aber ausweislich des Kleingedruckten nach einem Datenvolumen zwischen 200 und 500 Megabyte kräftig auf die Übertragungs-Bremse getreten.
Quelle: DPA