Die Firma Euroweb wieder vor dem Bundesgerichtshof
Ein langer Rechtsstreit zwischen der Firma Euroweb und einem “Referenzpartner” endete nun vor dem Bundesgerichtshof.
Ganze 381,23 € wollte die Firma Euroweb vor dem Bundesgerichtshof erstreiten und berief sich hierbei auf den Paragrafen 649 S. 3 BGB.
Der Bundesgerichtshof stellt aber in seinen Ausführungen klar:
” Es reicht nicht, die Gesamtvergütung darzulegen, denn diese ist nicht Grundlage für die Berechnung der Pauschale von 5%. Vielmehr muss der Unternehmer darlegen, welche Leistungen er erbracht hat und welche Leistungen nicht erbracht worden sind. Er muss auf der Grundlage der vertraglichen Vergütungsvereinbarung darlegen, welcher Teil der vereinbarten Vergütung auf die erbrachten und welcher Teil auf die nicht erbrachten Leistungen entfällt.”
Das vollständige Urteil VII ZR 45 11
Die nächste Verhandlung des Bundesgerichtshofs mit Euroweb-Beteiligung findet am 13.10.2011 statt. Der Termin dürfte für einige Aufmerksamkeit sorgen, geht es doch um den Tatvorwurf einer arglistigen Täuschung, wie ihn das LG Hildesheim 7 S 232 09 festgestellt hat.
Quelle: Referenzkunden.info