Internetabzocke: BKA Trojaner
Die Masche ist mittlerweile fast ein halbes Jahr alt, aber immer noch äusserst wirksam. Plötzlich ist der eigene Computer gesperrt und das Bundeskriminalamt wirft dem Benutzer das Surfen auf Seiten mit Kinderpornografie vor. Gegen Zahlung einer Strafe von einhundert Euro werde der PC wieder freigeschaltet.
Von wegen BKA! Ein Riesen-Betrug, das Ganze.
Seit 20 Jahren ist Berufskraftfahrer Achim S. mit dem Lkw auf Achse. Der 49-jährige Bielefelder kennt sich nicht nur auf Fernstraßen aus. In seiner Freizeit ist er auch auf der Datenautobahn unterwegs, nutzt den Computer und das Internet.
Doch vor Kurzem geht das gewaltig schief. Das Bundeskriminalamt meldet sich, wirft dem PC-Besitzer die Nutzung verbotener Seiten vor – unter anderem kinderpornografischen Inhalts.
Die Strafe betrage einhundert Euro, per Onlinezahlschein zu überweisen. Danach würde der Rechner wieder freigeschaltet. Er zahlt.
Anmerkung der Red. Den so genannten “BKA Trojaner” fängt man sich nur ein, wenn man “Sex Filmchen”- oder “Bildchen” aus zweifelhaften Quellen im Internet anklickt- downloaded oder anschaut.
Und fällt damit auf die Masche herein. Damit ist er kein Einzelfall: Für die unbekannten Betrüger ist das ein einträgliches Geschäft.
Es gibt mittlerweile 13 verschiedene Varianten dieses Trojaners. Die Polizei empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen, Anzeige zu erstatten und das Virus von Fachleuten entfernen zu lassen.