Landgericht: Razzia bei “Akte”- Redaktion war rechtswidrig
Für einen Beitrag aus der Reihe „Schweinerei der Woche“ hatten Reporter gemeinsam mit Mietern eines Hauses aus Landau in der Pfalz die Zentrale der für die Immobilie zuständigen Hausverwaltung in Berlin aufgesucht. Hintergrund war ein Streit um die Nebenkosten.
Wochen später wurde gegen die Reporter und die Producerin wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung ermittelt und von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.
Das Ziel: Die Namen der beteiligten Meta-Mitarbeiter herauszufinden.
In seinem jetzt erlassenen Urteil „legt das Gericht der Amtsanwaltschaft inhaltlich schwere Verstöße gegen Ermittlungspflichten zur Last“, sagte Franz-Josef Schillo von der Anwaltskanzlei Noerr. Denn bei ihrer Untersuchung hatten sich die Behörden offenbar keine große Mühe gegeben:
Die Namen der beteiligten Mitarbeiter hätten sie einfach herausfinden können, wenn sie sich den TV-Beitrag besorgt und angesehen hätten. Dort waren alle namentlich erwähnt.
Ullrich Meyer zum Urteil des Landgerichts:
Es erfüllt mich mit großer Freude und Genugtung! TV-Journalisten erleben es höchst selten, dass ihre Arbeit, ihr Auftreten am Drehort und ihre Motive vor Gericht so rundherum positiv gewertet werden. Trotzdem hat die ganze Sache einen betrüblichen Anteil: Wieso bedarf es eines solch enormen juristischen und finanziellen Aufwandes, wenn wir „nur“ ein gesetzlich verbrieftes Grundrecht wahrnehmen wollen?
Quelle: meedia.de