Euroweb- Unternehmenstochter Webstyle verliert vor dem BGH
Nach der Euroweb Internet GmbH hat die Berliner Unternehmenstochter Webstyle GmbH vor dem BGH verloren. Im Verfahren ging es um den “Klassiker” – nämlich um die Kündigung nach § 649 BGB.
Bei einer solchen Kündigung kann der Vertragsgeber den ursprünglich vereinbarten Preis – abzüglich der ersparten Aufwendungen – verlangen.
Er muss er aber darlegen, welche Aufwendungen erspart wurden. Außerdem kann bei Verträgen, die nach dem September 2009 geschlossen wurden auch eine Pauschale von 5% auf den Teil der ursprünglich vereinbarten Vergütung, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt, fordern.
Aber auch hierzu muss natürlich nachvollziehbar vorgetragen werden was denn erspart wurde.
Urteil: VII ZR 223/10 des BGH .
Quelle: https://rechtsfreiezoneeuroweb.blog.com/2011/09/15/webstyle-verliert-vor-bgh-vii-zr-22310/