Euroweb & Webstyle GmbH: OLG Düsseldorf mit Hinweisbeschluss in 6 Berufungssachen
Welcher Unternehmer oder Gewerbetreibender der eine Homepage als Webauftritt haben möchte, kennt sie nicht?- die Euroweb Internet GmbH und die Unternehmenstochter Webstyle
In den vergangenen Jahren gab es von Seiten der Kunden etliche Beschwerden über die Geschäftspraktiken der Firmen, sodass sich in der Vergangenheit, und auch jetzt noch, die verschiedensten deutschen Gerichte mit der Firma und deren Kunden beschäftigen müssen.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gibt es aktuell zu sechs dort anhängigen Verfahren Neuigkeiten.
(I-23 U 146/10, I-23 U 216/10, I-23 U 3/11, I-23 U36/11, I-23 U 60/11, I-23 U81/11)
In einem Beschluss wird die Euroweb GmbH darauf hingewiesen, dass sie jetzt etwas anderes vorträgt als vorher. Das Gericht weist somit den umstrittenen Dienstleister also mehr als deutlich darauf hin, dass er sich widersprüchlich verhält.
Außerdem merkt das OLG an, dass die Euroweb GmbH einem behaupteten Vergütungsanspruch nicht ausreichend vorgetragen hat.
Im weiteren Verfahren hat die Euroweb GmbH nun die Möglichkeit, zu diesen Fragen Stellung zu beziehen- tut sie das nicht, oder nicht in einem zur Klärung der Ansprüche relevanten Maß, dann ist es möglich, dass die Klagen der Euroweb GmbH auf Zahlung von Vergütung nach Kündigung abgewiesen werden.
Quelle: Verbraucherschutz.tv
Hinweisbeschlusses vom 23. September 2011.
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