BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Handel mit Recovery-CDs
Bei der Windows- OEM-Version wird die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert. Die Käufer der Computer erhalten zusätzlich eine Sicherungs-CD mit der Software (sog. Recovery-CD).
Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, an dem Computer selbst angebracht.
Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass:
der Weiterverkauf von Windows-Recovery-CDs, bei denen zusätzlich das am PC-Gehäuse angebrachte Echtheitszertifikat abgelöst und der weiterveräußerten CD beigelegt wird, gegen die Markenrechte von Microsoft verstößt.
Urteil vom 6. Oktober 2011 – I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat.
Quelle: Bundesgerichtshof