Gerichtsentscheid: Kein Konto für den „Stacheldrahtkönig“

Die Story: Nutzlosbranchenkönig Michael Burat begehrt von einer Sparkasse für die Eröffnung und Führung für sein Unternehmen, die „RA Office GmbH“ ein geschäftliches Girokonto auf Guthabenbasis.
Eine Bank hatte im Hinblick auf einen drohenden Image- Schaden, Michael Burat deshalb ein Konto versagt.
So klagte Herr Burat vor Gericht dagegen und unterlag.
Das Gericht entschied:
Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Quelle: Land Hessen