Besserer Gläubigerschutz mit dem P-Konto


Kontoinhaber, die stark verschuldet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2011 ihr Girokonto bei der Bank in ein so genanntes „P“ – Pfändungsschutzkonto umstellen.
Nur dann ist in Zukunft gewährleistet, dass Gläubiger nicht auf den pfändungsfreien Betrag zugreifen können.
Denn ab 2012 können Gläubiger das Girokonto leer räumen, um Schulden einzutreiben.
Um ein P-Konto zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Antrag stellen. Dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Girokonto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umgewandelt wird.