Vorsicht bei vermeintlichen Rechnungen

Mit einer besonders dreisten Abzocke wird vor allem Gewerbetreibenden das Geld aus der Tasche gezogen. Der so genannte „Offertenschwindel“ funktioniert so:
Per Post geht eine pseudo-offizielle Rechnung ein. Bezahlt man sie arglos, hat man unversehens einen Vertrag für einen völlig nutzlosen Eintrag in irgendeiner Adressdatei abgeschlossen.
Mit erheblichen Kosten: Für einen solchen Eintrag werden bis zu 1000 Euro fällig.
Oftmals schmücken sich die Absender mit irreführenden Bezeichnungen wie „Deutsches Telefon…“, „Offizielles Hotel-Verzeichnis“ oder „EU-Registereintragung unter Nummer…“, um der Sache einen offiziellen Anstrich zu verleihen. In anderen Fällen sieht die optische Aufmachung des Schreibens der von Telekom, Telefonbuch, Gelben Seiten usw. täuschend ähnlich.
Was tun, wenn Sie auf einen unseriösen Verlag hereingefallen sind?
Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer, die Verbraucherzentrale oder nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung(§123 BGB) schriftlich gegenüber der Firma an und fertigen Sie eine Kopie Ihrer Anfechtungserklärung.
Beim Verdacht einer Straftat: Wenden Sie sich an Ihre Polizei.
Informieren Sie das mit der Gutschrift beauftragte Geldinstitut umgehend darüber, dass auf das betreffende Konto Zahlungen aufgrund vermutlich unseriöser Angebote eingehen. Schildern Sie den Sachverhalt und regen Sie dazu an, eingehende Beträge an die Empfänger zurück zu überweisen. Im Zeitalter des automatisierten Zahlungsverkehrs sind die Geldinstitute für solche Hinweise durchaus dankbar -und bei offensichtlich wettbewerbswidrigen Handeln auch befugt, das Konto zu kündigen.
Muster einer Anfechtungserklärung
„Sehr geehrte Damen und Herren,unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von … an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Mit Ihrem Formularschreiben vom … haben Sie in wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung und nicht nur um ein Angebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne weiteres erkennbar.
Hiermit fechte ich meine Erklärung vom … wegen arglistiger Täuschung an.
Ich fordere Sie daher auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich bis spätestens … auf mein Konto zurückzuerstatten. Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.“
quelle : e110.de