Abmahnung mit heißer Luft: “Moderne Sklavenarbeit” darf “moderne Sklavenarbeit” genannt werden
Der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff hatte mit seinen Undercover-Reportagen in den 80er Jahren, mit der nach ihm benannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Presserechtsgeschichte geschrieben.
Ausgerechnet diesen kampferprobten Veteranen zerrte ein aufgebrachter Brötchenfabrikant vor den Kadi in dessen Unternehmen Wallraff ermittelt hatte.
Der ehemalige Brötchengeber nahm aber nicht nur den prominenten Journalisten und Medienhäuser ins Visier, sondern ließ seine Anwälte sogar gegen einen Ex-Arbeiter von der Kette, der mit der Presse gesprochen hatte.
Die daraus resultierenden Verhandlungstage beim LG Köln errinnerten an das “Königlich Bayerische Amtsgericht” mit seinen Possen.
So kam, was kommen musste:
Das Gericht signalisierte, dass es sich für diese Unverschämtheiten nicht hergeben würde.
So überraschte es nicht wirklich, dass kurz vor Verkündung der Urteile die Anträge zurück genommen wurden.
Quelle: Ra. Markus Kompa /Telepolis/heise