Kaffeefahrten: Die neuesten Maschen

Ein schöner Ausflug, meist mit dem Bus, dazu Kaffee und Kuchen, reicht als Angebot schon lange nicht mehr. In vielen Einladungen zu einer Kaffeefahrt ist etwa von „Gratis-Geschenken“ die Rede und die Teilnehmer sollen dafür angeblich kein Geld bezahlen. Manchmal wird auch in einer persönlich adressierten Einladungs-Postkarte ein Preis versprochen, den der Empfänger angeblich gewonnen haben soll.
Angebliche Finanzdienstleister versenden Briefe, in denen behauptet wird, man habe mehr als 1.000 Euro gewonnen. Oft ist diesen Briefen der fingierte Kontoauszug einer Bank, die es in Wirklichkeit nicht gibt, beigefügt. Für solche Gewinnzusagen gilt, dass die Verbraucher einen Anspruch haben, diese Preise auch zu bekommen. So steht es im Paragrafen 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Durchsetzung der Gewinnzusage scheitert aber praktisch oft, weil die Preise von unseriösen Firmen versprochen werden.
Um die Empfänger zusätzlich unter Druck zu setzen, drohen manche Veranstalter Gebühren bis zu 50 Euro zu erheben, falls man der Aufforderung zur Teilnahme an der Kaffeefahrt nicht nachkommen sollte. Davon sollte sich jedoch niemand einschüchtern lassen. Denn das entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Mehr Tipps und Ratschläge finden Sie hier beim NDR