Richter rütteln am Verkaufs-Verbot für E-Zigaretten in NRW
E-Zigaretten mit Nikotin-Zusatz sind kein Arzneimittel, sondern ein Genussmittel.
Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Doch an dem Verbot der E-Zigaretten ändert sich dadurch laut Gesundheitsministerium zunächst nichts.
Das BfArM kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.
Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Quelle: Der Westen