Falsche Abmahnung einer Janus AG angeblich im Auftrag der Universal Music
Wieder einmal versuchen Abzocker, mit dem Vorwurf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung Kasse zu machen. Mit dem sprachlich eher dump formulierten Titel:
“Urheberrechtsverletzung- illegalem Download Janus AG”
bekommen derzeit Verbraucher E-Mails von einer gleichnamigen Firma aus Berlin.
Die Janus AG behauptet in der Mail, von Universal Music beauftragt zu sein, einen Urheberrechtsverstoß geltend zu machen, und fordert unter dem immer gleichen Aktenzeichen “VHC/216/83-AZ ” 169,40 Euro.
Schon der Umstand, dass dieser Verstoß dabei gar nicht näher bezeichnet wird, sollte Empfänger misstrauisch stimmen.
Außerdem fällt auf, dass weder Titel, IP-Adresse oder Zeitpunkt des Herunterladens angegeben werden.
Es fehlt zudem der Hinweis auf das angeblich genutzte Tauschbörsensystem. Quelle: verbraucherzentrale
So sieht die E-Mail aus:
From: “Janus AG – Mahnstelle” <Mahnung@Janus-ag.de>
To: “******.” <….@dr…..>
Subject: ****** – Abmahnung wegen UrheberrechtsverletzungSehr geehrter Herr ….,
laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant “Universal Music” festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschütztes Material in Form von Musik heruntergeladen haben.
Ihre Ip-Adresse konnte zur folgenden Adresse zugeteilt werden:[EDIT]
Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.
Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).
Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.
Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie strafrechtlich bekannt sind.Die offene Forderung über 169,40€ ist per Überweisung zu begleichen. Als Verwendungszweck geben Sie unbedingt folgendes ein: VHC/216/83-AZ
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 124,79 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 31,12 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 13,49 Euro
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 03.08.2010): 169,40 EuroDer geltend gemachte Betrag in Höhe von 169,40 Euro ist bis spätestens den 05.04.2012 unter Angabe des Aktenzeichens VHC/216/83-AZ an:
Empfänger: Ida Janus
Kontonummer: 540728300
Bankleitzahl: 10077777Für Auslandsüberweisung:
IBAN: DE19500100600835801600
BIC: PBNKDEFFNach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Janus, Abteilung Mahnbescheid
Janus AGRegistriert und zugelassen
vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
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Schwiebusserstr. 53
10965 Berlin
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 10.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min
Unser Rat:
Legen Sie das Schreiben zur Seite. Zahlen Sie nicht. Das gilt allerdings nur für diesen speziellen Fall.
Generell aber sollte man Abmahnpost nicht ignorieren.
Wenn Sie echte Abmahnpost vom Anwalt bekommen, sollten Sie rechtlichen Beistand suchen.
Es gilt:
Die Abmahnung eines echten Rechtsanwaltes sollten Sie nicht einfach in den Müll werfen.
Wenn es den Inhabern von Rechten an Filmen oder Musiktiteln gelungen ist, einen Zusammenhang zwischen einer verbotenen Handlung im Internet und ihrem Internetanschluss mit ihrem Namen herzustellen, zieht das in aller Regel langen rechtlichen Ärger nach sich.