Studienanfänger: Krankenversicherungsnachweis nötig
Viele Studienanfänger, die im Wintersemester 2012/2013 ihre ersten Vorlesungen und Kurse belegen, schreiben sich jetzt ein. Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass für die Immatrikulation neben anderen Unterlagen, wie Personalausweis, Passfoto oder Abiturzeugnis, auch ein Krankenversicherungsnachweis notwendig ist.
Diese Bescheinigung erhalten die Studenten von ihrer Krankenkasse.
Studenten, die noch nicht 25 Jahre alt sind, sind meistens über die Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Studierende ab 25 Jahre müssen sich in der Regel jedoch selbst versichern.
Wer freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat und deshalb sein Studium unterbrechen musste oder erst später anfangen konnte, bleibt um diesen Zeitraum darüber hinaus familienversichert – höchstens jedoch um zwölf Monate. Das gilt auch für andere Freiwilligendienste wie zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr.
Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten (i.d.R. ab 25 Jahre) zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen Kassen gleich, da er gesetzlich festgelegt wird. Er beträgt bundeseinheitlich monatlich zurzeit 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung. BAföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten. Mitglieder ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung und zwar 13,13 Euro.
Wichtig: Die Pflichtversicherung endet in der Regel nicht nur mit Abschluss des Studiums, sondern auch mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Dann besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.