So zeigen Sie den Gebühren-Haien von ARD und ZDF den Stinkefinger
Seit Anfang des Jahres gilt jetzt das neue Gebührenmodell der GEZ, die sich jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nennt, das den Bürger zur Kasse bittet. Zahlen sollen alle.
Dabei ist es völlig egal, ob in einem Haushalt überhaupt ein Fernseher oder Radio steht.
Es ist auch egal, ob die Nutzer jemals bei ARD oder ZDF einschalten. Entkommen kann man dem Beitrag nur in wenigen Ausnahmefällen:
Lediglich Sozialhilfe-, Hartz-IV- und Bafög-Empfänger können sich befreien lassen. Selbst blinde oder taube Menschen müssen einen ermäßigten Satz von 5,99 Euro im Monat zahlen.
Ermano Geuer, Jurist an der Universität Passau, zeigt einen Weg auf, den Gebühren zu entkommen. Er rät unwilligen Zahlern zum Rechtsweg. Der wird dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht behandelt. Hier sollte man der Klage beifügen, dass man eine Verfassungswidrigkeit vermutet.
Das könnte bewirken, dass die Klage gleich nach Karlsruhe verwiesen wird. Auch sollten Kläger aufschiebende Wirkung beantragen. Das bedeutet, dass man vorerst nicht zahlen muss.
Quelle: focus.de