Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab:Flatrate Drosselung unzulässig

Telekomkunden, die bei der Internetnutzung ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten, sollen – trotz Flatratevertrag – für den Rest des Monats auf ein Schneckentempo ausgebremst werden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.
Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll.
So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wurde.
Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden („bis zu 50 MBit/s“) eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer „Internet-Flatrate“.
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.