Ein Hamburger Rechtsanwalt betreibt Inkasso für Gewinnspielforderung
Die Post bekommen Sie von einem Rechtsanwalt namens Patrick Richter aus Hamburg. Überschrieben ist der liebe Brief mit “Vollstreckungsbescheidsverfahren wegen offener Forderung – Gewinnspielservice MWS – 2010 – Forderung der türkischen Firma Atli Telemarket Ltd.”
Laut Anwalt Richter hätten die Empfänger im Frühjahr 2010 angeblich telefonisch einen wirksamen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieldienst abgeschlossen. Danach hätten sie sich verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Monaten monatlich 59 Euro zu zahlen.
Anwalt Richter fordert – einschließlich Verzugszinsen, Inkassokosten und Auslagenpauschale – 254,54 Euro. Dem Verbraucher wird klipp und klar vermittelt, dass bei Nichtzahlung ein Wirtschaftsauskunftsdienst beauftragt wird, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Anschließend würde die Forderung gerichtlich beigetrieben, wodurch sich die Schuld mehr als verdoppeln könne.
Auf der Internetseite von Rechtsanwalt Patrick Richter(rechtskraft.de), finden sich unter anderem folgende Behauptung:
“Sie haben sich kostenpflichtig beim Gewinnspiel-Eintragsdienst MWS-2010 angemeldet. Der telefonisch geschlossene Vertrag ist wirksam. (…) Wenn Sie es auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen, haben Sie wegen der Gesprächsaufzeichnung und der Telefonagenten, die als Zeugen aussagen werden, keine realistische Chance, den Vertragsschluss erfolgreich abzustreiten.“
Und weiter schreibt RechtsanwaltPatrick Richter auf seiner Webseite:
“Dies sehen auch Verbraucherschützer so und berichten hierüber”
Dies entspricht nicht der Wahrheit, zu dieser Äusserung des Rechtsanwalts gibt es von der Verbraucherschutzseite Antispam.ev eine wichtige Mitteilung:
Offensichtlich beruft sich derzeit (August 2013) ein Rechtsanwalt Patrick Richter in eigenen Verlautbarungen wegen Mahnungen für ein Gewinnspielprojekt “MWS-2010” auf diesen Artikel, um die angebliche “Rechtmäßigkeit” der Forderung zu untermauern.
Keinesfalls ist der Verein Antispam e.V. der Rechtsansicht, dass die Forderungen des Gewinneintragungsdienstes MWS-2010 rechtmäßig seien. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Es handelt sich nach hiesiger Rechtsansicht um ein Betrugsmodell. So hat denn auch bereits die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Konten der Berliner “World Com Service GmbH” pfänden lassen (Az.: 67 Js 683/10). Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16.09.2011.
Wir empfehlen den Betroffenen, Strafanzeige wegen versuchtem Betrugs zu erstatten. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Berlin, bitte dazu das o.g. Aktenzeichen angeben.
Auch schreibt die Verbraucherzentrale NRW dazu:
Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Die angeschriebenen Verbraucher können sich aber nicht an ein entsprechendes Telefonat 2010 erinnern. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Sie der Forderung schriftlich widersprechen. Wenn Sie Zweifel haben, welche Stelle berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, der sollten Sie sich zunächst Nachweise vorlegen lassen…
Quelle: verbraucherzentrale/antispam-ev.de