Gerichtsurteil:E-Zigaretten dürfen in den freien Verkauf
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bringt nun endlich Klarheit in die umstrittene Frage: Sind E-Zigaretten ein Arzneimittel oder dürfen sie frei verkauft werden?
Konkret geht es um Nikotinhaltige Liquids, die mittels einer E-Zigarette verdampft werden.
Die Änderung der EU-Tabakrichtlinie gab zunächst eine Einstufung als Arzneimittel vor, so dass die Liquids wie Nikotinpflaster zu behandeln wären, welche ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen.
Das Oberverwaltungsgerichts Münster kam nun zu einem anderen Schluss.
“Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spaß machen. Außerdem fehlt eine therapeutische Wirkung”, erklärte das Gericht jetzt am Dienstag. Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Lau.
Fazit:
Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit nicht strafbar. Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu.
Quelle: spiegel.de