Künstliche Befruchtung:Krankenkasse zahlt Eheleuten bis zu 750 Euro Zuschuss
Ehepaare, die aufgrund eines unerfüllten Kinderwunschs Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen, erhalten von der Techniker Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro je Behandlungsversuch.
Seit dem 1. Oktober 2013 übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) den Zuschuss jeweils für bis zu drei Behandlungsversuche – maximal also 750 Euro, wenn beide Ehepartner bei der Kasse versichert sind.
Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen die Hälfte der Kosten, die bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), so die Fachausdrücke für die künstliche Befruchtung, anfallen.
“Mit dem Zuschuss möchten wir die betroffenen Versicherten unterstützen, die oft erhebliche finanzielle Belastungen tragen müssen”, erklärt Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landes-vertretung Niedersachsen.
Der aktuelle Jahresbericht des Deutschen IVF-Registers e.V. weist bundesweit 128 Zentren aus. Rund 50.000 Frauen wurden im Jahr 2011 dort behandelt. Nach einer künstlichen Befruchtung kamen 2011 in Deutschland über 9.000 Kinder zur Welt.
Anmerkung:
Der höhere Zuschuss steht zurzeit noch unter Vorbehalt, da die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, der geänderten Techniker Krankenkasse-Satzung noch zustimmen muss.
Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung
Egal ob nur ein Partner oder beide bei der TK versichert, immer gelten vor allem folgende Voraussetzungen, damit die TK sich an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen kann.
- Die TK muss vor Beginn der Behandlung den Behandlungsplan genehmigen.
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
- Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt sein, der Mann noch nicht 50 Jahre.
- Der behandelnde Arzt muss außerdem gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr wahrscheinlich.
Ob die medizinischen Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt der Arzt anhand der Gesamtumstände.
Künstliche Befruchtung – warum?
Es können zahlreiche medizinische Gründe vorliegen, warum eine Frau nicht auf natürlichem Wege schwanger wird. Die Ursachen können bei der Frau oder dem Mann oder sogar bei beiden liegen. In diesen Fällen ist unter Umständen die künstliche Befruchtung der einzige Weg zur einer Schwangerschaft.
Bei unerfülltem Kinderwunsch ist es besonders wichtig, dass Ihr behandelnder Arzt Sie ausführlich berät. Er klärt Sie über die Ursachen und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten auf und sollte für all Ihre Fragen ein offenes Ohr haben.