“kino.to” Premium User:Post vom LKA
Das Landeskriminalamt (LKA) in Sachsen, hat im Rahmen von Ermittlungen gegen das inzwischen geschlossene Streaming Portal kino.to, die Daten der Premium Nutzer (Bezahl- Kunden) des ehemaligen illegalen Filehosters ausgewertet.
Jetzt bekommen einige “User” Post vom LKA.
Den Empfängern wird vorgeworfen, eine Straftat gem. § 106 UrhG begangen zu haben.
Betroffen sind Kunden, die bei ihrer Anmeldung eine echte E-Mail Adresse angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung den Premium-Account bezahlt haben. Bisher wurden angeblich nur Nutzer angeschrieben, die über 3000 Links heruntergeladen hatten.
Gegen eine umfassende Ermittlungsunterstützung, heißt es in den verschickten Schreiben, könne das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt werden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von wbs-law dazu:
Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, raten wir Ihnen dringend davon ab sich ohne anwaltliche Beratung auf Verhandlungen mit dem LKA einzulassen. Wie am besten auf solch ein Schreiben zu reagieren ist, hängt vom Einzelfall ab und bedarf einer genauen Prüfung.
Insbesondere sollte geklärt werden, ob die Tat nicht möglicherweise schon verjährt ist. Zudem sind wir der Meinung, dass bloßes Streaming nicht urheberrechtlich verfolgt werden kann, da dabei keine illegale Kopie entsteht.
Ob im Einzelfall die Dateien gestreamt oder heruntergeladen wurden müsste ebenfalls als Erstes geklärt und bewiesen werden. Es ist der erste Fall bei denen Nutzer eines One-Click-Hosters strafrechtlich belangt werden.
Die Strafbehörden haben zwei Jahre gebraucht um die Daten auszuwerten. Gewöhnliche Nutzer, die nicht im Rahmen von Premium Accounts ihre persönlichen Daten eingegeben haben, dürften sich weiterhin keine Sorgen machen.
Quelle: mmnews