Neues in:Die Abmahnungen des Vereins “Autoflirt e.V.”

Wir berichteten am 18.1.2014 über einen Rechtsanwalt aus Heidelberg, der im Auftrag des Vereins “Autoflirt e.V.” aus Hamburg- Abmahnungen verschickte, weil angeblich die eingetragenen Marke “Autoflirt verletzt worden sei.
Gefordert wurden in den Schreiben des Rechtsanwalts 3.161,83 Euro und eine Unterlassungserklärung.
Wie Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog schreibt, teilt die abmahnende Anwaltskanzlei Lettmann & Braun-Noviello Stadler nun mit, dass:
„die Klientin „Autoflirt e.V.“ nicht mehr vertreten wird- und das Abmahnschreiben “von unserer Kanzlei vor seiner Absendung nicht vollumfänglich geprüft und auch nicht zur Übersendung autorisiert” war.“
Das wirft allerdings Fragen auf, denn das Abmahnschreiben ist von Rechtsanwalt Leitmann unterzeichnet.
Stadler schreibt weiter:
„Die Abmahnung aus einer Marke, deren Inhaber man nicht ist und die auch nicht ansatzweise die Schilderung einer nachvollziehbaren Verletzungshandlung enthält, ist rechtsmissbräuchlich.“
In Kommentaren auf Stadlers Blog wird sogar von betrügerischer Absicht gesprochen:
„…nein, das ist nicht rechtsmißbräuchlich, das ist in meinen Augen betrügerisch. Ich bin zwar selber in dem Bereich unterwegs und auch aktiv, aber das Überprüfen der Inhaberschaft ist das allererste, was ich mache; das haben die Kollegen augenscheinlich nicht gemacht und damit die GoA fehlerhaft erledigt. Die spannende Frage spielt sich mE jetzt im 677 BGB und der Frage nach einem Integritätsschaden ab…“
Quelle: internet-law.de