Katholisches Pfarramt klagt gegen Gebührenbeauftragte wegen unlauterer Arbeitsweise
Das katholische Pfarramt der thüringischen Stadt Stadtroda hat zwei GEZ-Gebührenbeauftragte des Mitteldeutschen Rundfunks verklagt. Diese wollten die GEZ-Gebühren offenbar mit unlauteren Mitteln eintreiben.
Im Jahr 2010 wurden zwei Gemeindemitarbeiterinnen von den Gebührenbeauftragten gefragt, ob die Pfarrei nicht einen Antrag auf Rundfunkbefreiung stellen wolle- und fügten darauf kurzerhand- und eigenmächtig einen, seit 2003 in der Pfarrerei im Bestand befindlichen Videorekorder in das Formular ein.
Kurz darauf kam ein Schreiben der GEZ, wonach die Pfarrei 900 Euro Gebühren nachzahlen sollte.
Der Fall landete letzte Woche vor dem Verwaltungsgericht in Gera.
Als Zeugen gehört wurden unter anderen die beiden Kirchengemeindemitarbeiterinnen als auch die beiden GEZ-Beauftragten.
Für Rechtsanwalt Brandner der den Pfarrer im Rechtsstreit vertritt, ergab sich in der Verhandlung unter anderem die Frage, ob denn die Rundfunkbeauftragten auch irgendwie mit einer Art “Fangprämie” belohnt werden, wenn sie Fernseher, Radios oder Videorekorder aufspüren.Und wenn ja, in welcher Höhe die Prämie ausgezahlt werde, wollte Brandner vor Gericht wissen.
Doch statt einer exakten Auskunft erhielt er nur die Antwort, das könne man in der Öffentlichkeit nicht benennen, dass sei ein Geschäftsgeheimnis. Wieso Geschäftsgeheimnis, fragte der Anwalt und wunderte sich über die Geheimniskrämerei des Zeugen.
Damit aber wollte sich Rechtsanwalt Stephan Brandner nicht abgeben und stellte einen Antrag, den Zeugen mit einem Zwangsgeld von 500 Euro zu belegen, für den Fall, dass der Zeuge weiter die Angaben verweigere.
Das aber habe die Richterin abgewiesen, so Brandner. Jetzt klage man in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht.
Quelle: thueringer-allgemeine.de