Scoringverfahren:Schufa muss Gewichtung ihrer Daten nicht preisgeben
Am vergangenen Dienstag (28.1.2014) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa darüber Auskunft zu erteilen hat, welche personenbezogenen, kreditrelevanten Dateien in ihre Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte zur Kreditwürdigkeit eines Betroffenen eingeflossen sind.
Darüber hinaus besteht jedoch kein Auskunftsanspruch für die Betroffenen.
Insbesondere muss die Schufa die Gewichtung der Daten und damit ihre genauen Formeln zum Kredit-Scoring nicht angeben. Die Klägerin vertrat die Meinung, dass die von der Beklagten erstellten Datenübersicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.