Urteil gegen Kabel Deutschland wegen unerwünschter Werbung
Ein Unternehmen darf keine Werbeschreiben an Verbraucherinnen und Verbraucher senden, die das erkennbar nicht wünschen. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München auch für Briefkastenwerbung, die nicht persönlich an einzelne Verbraucher adressiert ist.
Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH statt. Ein Verbraucher habe unmissverständlich klargemacht, dass er keinerlei Werbung mehr bekommen möchte.
Diesen Wunsch müsse das Unternehmen respektieren, stellten die Richter klar. Es sei nicht nötig, den Briefkasten mit einem Aufkleber wie „Werbung nein danke“ zu versehen. Die Mitteilung an das Unternehmen reiche aus.
Urteil des OLG München vom 5.12.2013, Az. 29 U 2881/13, noch nicht rechtskräftig.
Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle:vzbv.de